Rente 2023: Welche Neuerungen gibt es 2023 durch das neue Rentengesetz?

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Ab 2023 gibt es für Einzahlende und Renten-Bezieher einige Änderungen. Es ist eine neue Anpassung des Durchschnittsentgelts, der Beitragsmessungsgrenze, eine Besteuerung und eine Rentenerhöhung geplant. Viel Rentner haben im letzten Jahr beklagt, dass sie mit ihrer monatlichen Rente nicht auskommen. Verursacher waren unter anderem die steigenden Strom- und Gaspreise und die Inflation. 2023 soll Rentner einige Erleichterungen verschaffen. Eine Rentenerhöhung ist im Sommer 2023 geplant.

Da durch den Krieg in der Ukraine die Lebenshaltungskosten insbesondre die Energiekosten stark angestiegen sind, erhielten Rentner im Dezember 2022 eine Energiepauschale. Bereits im Jahr 2022 hatte es eine kleine Rentenerhöhung gegeben. Rentner durften sich im Westen Deutschlands über 5,35% und im Osten über 6,12% mehr Rente freuen. Weil sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren, wurden in Deutschland auch die Löhne erhöht. Laut Rentenbericht der Bundesregierung soll sich das finanziell auch 2023 positiv auf die Rentenhöhe auswirken. 2009 wurde eine Rentengarantie ins Leben gerufen. Dadurch wurde verhindert, dass die Renten in den letzten Jahren nicht gesunken sind, obwohl viele Löhne pandemiebedingt etwas gesunken sind.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bestätigt Renten-Erhöhung für 2023

Hubertus Heil versprach gegenüber Bild am Sonntag, dass Rentner im Sommer erneut mit einer höheren Rentenerhöhung rechnen dürfen. Man kann davon ausgehen, dass es sich um eine Erhöhung von 3,5% (Westen) bzw. 4,2% (Osten) handelt. Bisher wurden genaue Zahlen aber noch nicht veröffentlicht. Laut dem Rentenversicherungsbericht aus dem Jahr 2022 ist eine Rentenerhöhung aber sicher.

Steuererhebung sorgt bei Rentnern für Unmut

Am 1. Juli werden in Deutschland rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine Rentenerhöhung erhalten. Auch wenn sich das auf den ersten Blick positiv anhört, hat die Rentenerhöhung einen kleinen Haken. Wie beim Lohn gilt auch bei der Rente: Brutto ist nicht gleich netto. Auch von der Bruttorente geht ein Beitrag für die Krankenversicherung ab. Zusätzlich müssen viele Rentner Steuern zahlen. Ein Nachteil für Rentner ist, dass besonders bei der Rentenerhöhung das Finanzamt ordentlich zugreifen wird.

Aber wie wird die Steuer bei Rentnern erhoben? Vor der Auszahlung der Brutto-Rente werden ans Finanzamt keine Steuern überwiesen. In der Regel sind Steuern bei Rentnern erst dann fällig, wenn das Alterseinkommen eine bestimmte Höhe erreicht hat. Das Finanzamt erhält nach der Abgabe der Steuererklärung über das komplette Alterseinkommen einen Überblick und wird entsprechend einen Steuerbescheid verschicken. Bereits seit 2005 ist ein immer größer werdender Anteil der Rente nicht von der Steuer befreit. Wenn Sie beispielsweise in diesem Jahr planen, in Renten zu gehen, müssen sie mit einer Versteuerung von rund 83% Ihrer Bruttorente rechnen. Da sich der steuerliche Anteil von Jahr zu Jahr erhöht, müssen Rentner, die 2060 in Rente gehen möchten, ihr Alterseinkommen bis zu 100% versteuern.

Dafür können Steuerzahler einen immer weiter wachsenden Anteil ihrer Beiträge in die Rentenkasse in der Steuererklärung geltend machen. Ab dem ersten Januar ist das sogar in voller Höhe möglich. Laut Gesetz wird die Rentenerhöhung zum steuerpflichtigen Teil der Rente addiert. Dementsprechend ist es so, dass eine Anpassung des Rentenjahresbetrages nicht automatisch zu einer Neuberechnung des steuerlichen Rententeils führt. Viele Rentner überlesen diesen Hinweis, der in den Erläuterungen des Steuerbescheids aufgeführt ist. Bei einem Rentenfreibetrag gilt immer der Prozentanzahl der Rente, der beim Renteneintritt festgelegt wurde. Rentenerhöhungen werden somit automatisch zum steuerpflichtigen Anteil gerechnet.

Wie setzt sich der Rentenfreibetrag zusammen?

Die Deutsche Rentenversicherung hat bekannt gegeben, dass es sich bei dem individuellen Rentenfreibetrag um einen festen Betrag in Euro handelt. Er wird immer aus der kompletten Jahresbruttorente des zweiten Bezugsjahres ermittelt. Das liegt unter anderem daran, dass die meisten Rentner im ersten Jahr nicht alle zwölf Monate eine Rente erhalten. Wenn ein Arbeitnehmer im Jahr 2023 in Rente geht, wird der steuerliche Teil des Alterseinkommens in Höhe von 17% aus der im Jahr ausgezahlten Bruttorente des Jahres 2024 ermittelt. Dieser Betrag wird als fester Eurobetrag errechnet. Alle Rentenerhöhungen in den folgenden Jahren werden immer in voller Höhe zum steuerpflichtigen Teil der Rente hinzugerechnet. Das bedeutet, dass der Betrag nicht jährlich durch Rentenerhöhungen dynamisch erhöht wird.

Wie wirkt sich die Versteuerung einer Rentenerhöhung finanziell aus?

Alleinstehende Rentner, die eine Rente unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages in Höhe von 10.908 Euro liegen, müssen sich keine Sorgen machen. Solange ihr Alterseinkommen diesen Freibetrag nicht überschreitet, müssen sie keine Steuern zahlen. Alle Rentner, die einen Teil ihrer Rente versteuern müssen und in den Genuss von Kapitaleinkünften, Mieteinnahmen oder Betriebsrenten kommen, müssen dafür mit einer Steuererhöhung rechnen. Der negative Effekt wird durch Steuersenkungen und die Festschreibung des Rentenfreibetrages sowie durch die Erhöhung des Grundfreibetrages etwas gemildert.

Steigung der Beitragsbemessungsgrenze

Für Arbeitnehmer ist die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze besonders interessant. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wurde im Rahmen der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2023 angehoben. Es handelt sich hierbei um eine bestimmte Summe, bis zu dem die Beiträge vom Lohn oder Gehalt an die Versicherung abgeführt wird. Das monatliche Einkommen eines Beschäftigten ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Liegt ein Teil des Einkommens über dieser Grenze, gilt er als beitragsfrei. Das ist nicht nur für die Rentenversicherung relevant, sondern auch für die Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. In den neuen Bundesländern wurde die neue Beitragsbemessungsgrenze auf 7-100 Euro pro Monat und in den alten Bundesländern auf 7.300 pro Monat festgelegt.

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