Bußgeldbescheid erhalten? – So legen Sie Einspruch ein

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Die rote Ampel übersehen? Viel zu schnell gefahren? Oder doch ein Gläschen zu viel getrunken? Bei diesen Verkehrsdelikten ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Ist dieser aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt, lohnt es sich, Einspruch zu erheben. Wie das geht, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.

Lohnt sich ein Einspruch immer?

Ein Einspruch sollte immer dann erfolgen, wenn Sie als Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt nicht infrage kommen. Die Aussicht, dass dieser zurückgenommen wird, ist in diesem Fall ausgesprochen hoch.

In der Praxis kann dieser Irrtum zustande kommen, wenn Sie das Fahrzeug einer anderen Person überlassen haben oder auch durch einem bei einer Radarmessung falsch zugeordneten Autokennzeichen.

Eine andere Situation liegt vor, wenn Sie den Verstoß begangen haben, aber ein Fahrverbot nicht hinnehmen wollen oder mit der Höhe der Punkte nicht einverstanden sind.

Bevor Sie einen Einspruch einlegen, sollten Sie alle Umstände sowie die Chance auf einen positiven Ausgang kritisch betrachten. Für einen erfolgreichen Einspruch müssen Sie handfeste Tatsachen und Argumente vorbringen.

In manchen Fällen müssen zusätzliche Gutachten erstellt werden, deren Kosten je nach Fallsituation sehr hoch ausfallen können. Oftmals ist auch eine Einsichtnahme in Akten oder Protokolle unerlässlich. Als Laie haben Sie da meist schlechte Karten. Daher ist es ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Wie und wo kann ich den Einspruch einlegen?

Sie haben nach Erhalt des Bußgeldbescheides zwei Wochen Zeit, um Ihren Einspruch zu erklären, und zwar bei derjenigen Dienststelle, von der Sie ihn erhalten haben. Sie können den Einspruch per Brief (vorteilhafterweise als Einschreiben), per Fax oder auch telefonisch mitteilen. Bereits beim Einreichen sollten Sie diesen stichhaltig begründen. Müssen noch bestimmte Fakten geklärt oder Unterlagen nachgereicht werden, weisen Sie darauf hin, dass die Begründung aufgrund der Sachlage nachgeholt wird.

Es kann sein, dass Sie durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Umstände daran gehindert sind, die Frist einzuhalten. Dann begründen Sie dies und beantragen gleichzeitig die Einsetzung in den vorigen Stand.

Wird der Bußgeldbescheid von der ausstellenden Behörde aufrechterhalten, erfolgt eine Weiterleitung zum Amtsgericht. Von diesem erhalten Sie dann die Einladung zum Verhandlungstermin.

Ist ein Anwalt erforderlich?

Für das Einspruchsverfahren sowie für eine eventuelle Verhandlung brauchen Sie nicht zwingend einen Anwalt. Sie haben die Möglichkeit, sich in beiden Fällen selbst zu vertreten. Doch in der Praxis hat sich gezeigt, dass ohne juristischen Beistand die Erfolgsaussichten merklich sinken.
Sind Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung, werden die Prozesskosten in der Regel von dieser übernommen.

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