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Ein Umgangsrecht für Haustiere gibt es nicht
07.04.2016

Bei Ehepaaren haben oft beide Partner eine enge Beziehung zu dem Haustier. Nach einer Scheidung hat jedoch nur derjenige Anspruch auf das Tier, dem es auch gehört. Foto: Peter Steffen
Bremen (dpa/tmn) - Bei einer Scheidung streiten die Ex-Partner manchmal auch um gemeinsame Haustiere. Etwas wie ein Umgangsrecht gebe es für Hunde und Co. aber nicht, erläutert der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH).
Ein Haustier sei rechtlich eine Sache und stehe in der Regel demjenigen zu, der beweisen könne, dass es ihm gehört. Das gilt beispielsweise, wenn nur einer namentlich im Kauf- oder Übernahmevertrag steht. Stehen beide Partner im Vertrag, muss mitunter ein Gericht entscheiden. Idealerweise schließen beide Partner schon mit Anschaffung des Haustiers einen Vertrag, wer es im Fall einer Trennung behalten darf und wer welche Kosten übernimmt.